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D+S Baustatik - Betonieren Männer auf einem Dach beim betonieren
05.2

Betonieren bei kaltem Wetter

1.  Bedingungen für den Winter

Frisch eingebrachter Beton soll eine Eigenwärme von mind. +5° C haben. Bei dünneren Bauteilen oder andauerndem Frostwetter muss diese Mindesttemperatur auf +10°C oder sogar +15°C erhöht werden. Bei Einbring-Temperaturen unter +3°C sind alle Bauteile (auch grossvolumige) zur Verhinderung von grossen Temperaturgefällen gegen Kälte abzudecken.

Wände: Ausschalfrist nach Angabe des Ingenieurs. Bei Lufttemperaturen von weniger als -5°C beim Einbringen des Betons darf nicht mehr betoniert werden. Nach Absprache mit dem Ingenieur ist CEM I 52.5 statt CEM I 42.5 zu verwenden. Die Angaben in den Ingenieurplänen betreffend Betoneigenschaften sind einzuhalten.

2. Einbringen und Verdichten

  • Auf gefrorenem Baugrund darf nicht betoniert werden, ebenso wenig auf gefrorene Bauteile.
  • Schalungsflächen und Bewehrungen frei von Eis und Schnee halten, jedoch nie mit Wasser, sondern durch Wärmebehandlung.
  • Der vorgewärmte Beton muss zügig in die von Schnee und Eis befreite Schalung eingebaut und sofort verdichtet werden.
  • Den jungen Beton nach Möglichkeit vor Wärmeentzug durch die Transportgeräte zur und auf der Baustelle schützen. Nach Möglichkeit keine Förderbänder verwenden.
  • Im eingebrachten Beton sind Vorkehrungen zu treffen, um die Betontemperatur laufend messen zu können.
  • Beim Einbringen und während der Verarbeitung darf ohne besondere Massnahmen der Frischbeton nicht kälter als + 5°C sein. Bei Betonoberflächen mit erhöhten Anforderungen wird empfohlen, die Frischbetontemperatur auf +10°C zu erhöhen.

3.  Nachbehandlung

Die Oberflächen des Betons sind unmittelbar nach dem Abziehen mit Plastik abzudecken und während min. 5 Tagen feucht zu halten oder durch Aufspritzen von Sika-Antisol-E20 (ca. 0,20kg/m2) zu schützen (in Absprache mit Bauleitung). Längere Nachbehandlung können vom Ingenieur evtl. nach Absprache mit dem Unternehmer angeordnet werden. Bei Einbringtemperaturen unter +3°C müssen die Bauteile mit Schutzmatten abgedeckt werden. Während der Erhärtungszeit muss der Beton nicht nur vor Wärme-, sondern auch vor Feuchtigkeitsverlust geschützt werden, da bei kaltem und/oder trockenem Wetter der Feuchtigkeitsgehalt der Luft sehr gering ist. Die zu betonierenden Elemente können auch während einiger Stunden oder Tage thermisch nachbehandelt werden, durch Heizen und Einhausen, bis die Gefrierbeständigkeit erreicht ist.

 

Wichtig: Bei der Verwendung von Sika-Antisol ist die Oberflächenhaftbarkeit bei einem allfälligem Unterlagsboden zu prüfen.

4.  Ausschalen

Kein Bauteil darf ausgerüstet oder ausgeschalt werden, bevor der Beton ausreichend erhärtet ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Festigkeit des Bauteils so weit angestiegen ist, dass alle zur Zeit des Ausrüstens oder Ausschalens angreifenden Lasten mit Sicherheit getragen werden können (s.a. SIA 162 6.11). Um insbesondere bei frühzeitigem Ausschalen von Decken und Balken Schäden (grosse Durchbiegung, Risse, Einsturz) zu vermeiden, müssen nach Absprache mit dem Ingenieur Hilfsstützen stehen bleiben, oder sofort nach dem Ausschalen gestellt und möglichst spät entfernt werden. Der Abstand der Hilfsstützen sollte 4m nicht überschreiten.

 

Im Normalfall – (Betontemperatur seit dem Einbringen immer über +3°C) – gelten die folgenden Anhaltswerte für die Ausschalfristen:

Für die Schalung der Wände:

1 - 2 Tage

Für die Schalung von Sichtbetonwänden:

3 - 4 Tage

Für die Schalung von hohen Wänden:

2 - 3 Tage

Für die Schalung der Stützen:

1 - 2 Tage

Für die Schalung der Deckenplatten:

10 - 12 Tage

Tritt während des Erhärtens Frost ein, so sind die Ausschalfristen mindestens um die Frostdauer zu verlängern. Im Zweifelsfall sind Erhärtungsprüfungen notwendig.

 

Ausserordentliches:

Falls das Mauerwerk in Kontakt mit Wasser gekommen ist, müssen die Fenster mit Plastik geschlossen werden. Ebenfalls ist der betroffene Raum zu beheizen.

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